Der LSBTI-Inklusionsfonds

Ihr braucht eine mobile Rampe für die Stufe vor eurem Projektbüro? Eure Webseite soll endlich barrierefreier werden? Ihr möchtet eure Veranstaltungen von Deutscher Lautsprache in Deutsche Gebärdensprache dolmetschen lassen? Ihr wollt eine rollstuhlgerechte mobile Toilette für euer queeres Sommerfest mieten? Damit eure Bemühungen, eure Angebote barriereärmer zu gestalten, nicht am Geld scheitern, gibt es den LSBTI-Inklusionsfonds. Im Jahr 2023 gibt es zwei Fristen für Barrierechecks und Antragstellung: die erste ist zum 1.6., die zweite kommt im Sommer zum 1.8.

Der Fonds der Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung (LADS) besteht seit 2020. Er ermöglicht Projekten und Trägerorganisationen, Angebote für die Zielgruppe LSBTI-Menschen inklusiver zu gestalten. Sie sollen so für mehr Menschen zugänglich werden. Während die LADS für die Fördermittelvergabe zuständig ist, beraten und unterstützen wir die Projekte in folgenden Punkten: Barrierecheck vor Ort, Antragstellung und Umsetzung der Maßnahmen zum Barriereabbau. Der Inklusionsfonds ist eine wichtige Ergänzung unserer Arbeit. Er ermöglicht, dass Barrieren ganz praktisch abgebaut werden und mehr LSBTIQ*-Personen mit BeHinderungen teilhaben können.

Um Fördermittel des LSBTI-Inklusionsfonds zu beantragen, ist Folgendes zu beachten:

Der Barrierecheck

Voraussetzung für die Beantragung von Mitteln bei der LADS ist ein erfolgter Barrierecheck. Dieser wird von uns vor Ort durchgeführt. Der Zeitaufwand beträgt ca. 2-3 Stunden. Das Angebot ist kostenfrei.

  • Erhebung der aktuell vorhandenen Barrieren (räumlich und digital)
  • Beratung zum Abbau von Barrieren
  • Empfehlungen zu Maßnahmen, die über den Inklusionsfonds beantragt werden können
  • Beratung und Argumentationshilfen bei der Antragsstellung

Der Maßnahmeplan

Im Anschluss an den Barrierecheck wird im Vorfeld der Antragsstellung gemeinsam mit uns ein Maßnahmeplan erarbeitet. Ist in den Vorjahren bereits ein Barrierecheck erfolgt, entfällt der erste Schritt und wir erstellen direkt den aktuellen Maßnahmeplan. Der Zeitaufwand beträgt ca. 1-2 Stunden und der Maßnahmeplan ist kostenfrei.

  • Reflexion der bislang durchgeführten Maßnahmen zum Barriereabbau
  • Priorisierung weiterer Maßnahmen, die über den Inklusionsfonds beantragt werden können
  • Empfehlungen dazu, wie Barrieren fortlaufend und nachhaltig abgebaut werden können
  • Beratung und Argumentationshilfen zur Antragsstellung

Die Förderkriterien

Der Antrag auf Zuwendung muss durch eine in Berlin ansässige gemeinnützige juristische Person gestellt werden und dieser zugutekommen. Gefördert werden Maßnahmen von Projekten/Trägerorganisationen mit LSBTI als Zielgruppe, die Barrieren abbauen und eine gleichberechtigte Teilhabe von LSBTI-Menschen, die behindert werden, ermöglichen wollen. Näheres zu den Förderkriterien im Factsheet.

 

Die Antragsstellung – bis 1.8.2023

  1. Termin für Barrierecheck/Maßnahmeplan vereinbaren unter inklusionsfonds@rut-berlin.de
  2. Festlegen der zu beantragenden Maßnahmen
  3. Einholen von Kostenvoranschlägen und Verfassen eines formlosen Anschreibens
  4. Schicken des Anschreibens und des Finanzplans an inklusionsfonds@rut-berlin.de zur Rücksprache und Überprüfung
  5. Nach Überprüfung und Unterschrift durch uns, Stellen des formlosen Antrags mit Votum an lsbti-inklusionsfonds@senjustva.berlin.de 
  6. Formaler Antrag bei der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
    a) für Projekte in der LADS Förderung: einmaliger Mehrbedarfsantrag
    b) für neue Projekte: Eintrag in die Transparenzdatenbank und FAZIT
  7. Beginn der Maßnahmen nach offizieller Bewilligung und Abschluss der Maßnahmen bis 31.12.2023
  8. Kurzbericht zu den Maßnahmen an die LADS Anfang 2024

Kontakt- und Besuchs-Info

Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns zu unseren Öffnungszeiten an. Wir freuen uns auf Sie!
RuT – Rad und Tat
Offene Initiative Lesbischer Frauen e.V.

Schillerpromenade 1
12049 Berlin

Telefon: 030 – 621 47 53
Email: post@rut-berlin.de

Unsere Räume und das WC sind barrierearm.

Fahrverbindungen

U8-Boddinstraße (Fahrstuhl) Busse M43 u. 166 bis U-Bhf. Boddinstr. oder Fontanestr./Flughafenstr.

RuT in den sozialen Netzwerken:
Telefonisch und persönlich sind wir erreichbar

Montag            16-18 Uhr
Dienstag          10-14 Uhr
Mittwoch         10-14 Uhr
Donnerstag     10-14 Uhr

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